Die rechtliche Seite
Im Straßenverkehr
"Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge alkoholischer Getränke oder
ANDERER BERAUSCHENDER MITTEL nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren bestraft."
§§ 315 c/316 Strafgesetzbuch
Weitere Folgen
Regelfall: Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 69 StGB) Entziehung der Fahrerlaubnis von 6 Monaten bis zu
5 Jahren und 7 Punkte
Ausnahmefall: Nebenstrafe nach § 44 StGB Fahrverbot von 1 bis 3
Monaten und 7 Punkte
Die rechtliche Seite
§ 24a Straßenverkehrsgesetz
Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines der nachfolgend genannten berauschenden Mittel
im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Ein Verstoß liegt dann vor, wenn bestimmte Substanzen im Blut
nachgewiesen werden können, unabhängig von deren tatsächlicher Wirkung im jeweiligen Einzelfall.
Rechtsfolgen: Geldbuße bis 3000 DM, Fahrverbot, 4 Punkte
Berauschende Mittel
Substanzen:
- Cannabis (Haschisch, Marihuana)
- Tetrahydrocannabinol (THC)
- Heroin
- Morphin
- Kokain
- Benzoylecgonin
- Amphetamin
- Designer-Amphetamin
- Methylendioxyethylamphetamin (MDE)
- Methylendioxymethanphetamin (MDMA)
Weitere rechtliche Informationen kannst Du beim Landeskriminalamt nachlesen.
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