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Die rechtliche Seite

Im Straßenverkehr
"Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge alkoholischer Getränke oder ANDERER BERAUSCHENDER MITTEL nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft." §§ 315 c/316 Strafgesetzbuch

Weitere Folgen
Regelfall: Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 69 StGB) Entziehung der Fahrerlaubnis von 6 Monaten bis zu 5 Jahren und 7 Punkte
Ausnahmefall: Nebenstrafe nach § 44 StGB Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten und 7 Punkte

Die rechtliche Seite
§ 24a Straßenverkehrsgesetz
Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines der nachfolgend genannten berauschenden Mittel im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Ein Verstoß liegt dann vor, wenn bestimmte Substanzen im Blut nachgewiesen werden können, unabhängig von deren tatsächlicher Wirkung im jeweiligen Einzelfall.
Rechtsfolgen: Geldbuße bis 3000 DM, Fahrverbot, 4 Punkte

Berauschende Mittel
Substanzen:

  • Cannabis (Haschisch, Marihuana)
  • Tetrahydrocannabinol (THC)
  • Heroin
  • Morphin
  • Kokain
  • Benzoylecgonin
  • Amphetamin
  • Designer-Amphetamin
  • Methylendioxyethylamphetamin (MDE)
  • Methylendioxymethanphetamin (MDMA)

Weitere rechtliche Informationen kannst Du beim Landeskriminalamt nachlesen.
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